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Referentenentwurf zur Änderung der GefStoffV und Betriebssicherheitsverordnung

Mittwoch, 05.10.2016 |

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 30.05.2016 den Entwurf einer Artikelverordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen zur Anhörung an die beteiligten Verbände versendet. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 27.06.2016 dem BMAS mitgeteilt werden.

Mit dem Entwurf wird insbesondere die Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die CLP-Verordnung vollzogen. Die Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die CLP-Verordnung ist schon seit einem Jahr überfällig, denn zum 01.06.2015 ist bekanntlich die Übergangsfrist für die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen nach CLP abgelaufen. Begründet wurde die Verzögerung vom BMAS insbesondere damit, dass komplexe Regelungen zu Asbest aktualisiert werden müssen und der Abstimmungsbedarf dafür außergewöhnlich hoch sei. Nachdem diesbezüglich kurzfristig kein Konsens erreicht werden konnte, hat sich das BMAS entschieden, in einem ersten Schritt die notwendigen formalen Anpassungen der Gefahrstoffverordnung an die CLP-Verordnung vorzunehmen.

Gleichzeitig wurden erforderliche Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung und geringfügige Änderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Baustellenverordnung im Rahmen einer sog. Artikelverordnung vorgenommen.

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