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Entscheidung über Einstufung von Titandioxid vertagt

Donnerstag, 28.03.2019 |

Bei der Sitzung am 14./15. Februar 2019 hat der REACH-Regelungsausschuss noch keine Entscheidung über die harmonisierte Einstufung von Titandioxid im Rahmen des Anhangs der CLP-Verordnung ((EG)1272/2008) getroffen.

Die Entscheidung ist nun für die Sitzung des Ausschusses am 07. März 2019 in Aussicht gestellt.

Titandioxid ist in diversen Produkten enthalten, so etwa in Farben, Lacken oder kosmetischen Produkten. Eine mögliche Einstufung als Krebsverdachtsstoff würde zu bestimmten Kennzeichnungspflichten führen, daneben auch zu möglichen produktbezogenen Verboten des Stoffes. Ebenso müssten demnach Abfälle ab einem bestimmten Titandioxidgehalt als "gefährlicher Abfall" eingeordnet werden.

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